Bedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern

Die Mietbedingungen gelten für die Anmietung von Ferienhäusern oder die Buchung von Dienstleistungen direkt bei LeppäLom. Die Mietbedingungen werden für die Parteien verbindlich, wenn der Kunde die Reservierung durch Zahlung mindestens der Anzahlung bestätigt hat.

Reservierung  

Der Kunde kann ein Ferienhaus gemäß den Anweisungen online oder telefonisch buchen. Dem Kunden wird per Post oder E-Mail eine Buchungsbestätigung zugesandt, die Folgendes enthält:

– Name und Adressdaten des Eigentümers des Ferienhauses.
– Wegbeschreibung zum Schlüsselübergabeort und zur Ferienwohnung.
– Mietbedingungen für Ferienhäuser und Informationen zu zusätzlichen kostenpflichtigen Dienstleistungen.
– Überweisungsträger zur Bezahlung der Anzahlung, Restzahlung und bestellten Zusatzleistungen.

Die Reservierung gilt als bestätigt, wenn der Kunde die vereinbarte Anzahlung oder den vollen Mietpreis fristgerecht bezahlt hat. Die Anzahlung beträgt 30 Prozent des Mietpreises des Ferienhauses. Die Person, die die Reservierung vornimmt, muss volljährig sein. Für die Einhaltung der Mietbedingungen des Ferienhauses ist der zahlende Kunde oder eine gesondert benannte erwachsene Person verantwortlich. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist die als Ansprechpartner angegebene Person zuständig. Eine Vermietung des Ferienhauses an Dritte ist nicht gestattet.

Zahlung

Die Anzahlung für die Anmietung eines Ferienhauses muss bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung erfolgen. Die Schlussrechnung ist zum Rechnungsfälligkeitstag bzw. spätestens sechs Wochen vor Beginn der gebuchten Reise fällig.

Erfolgt die Reservierung später als sechs Wochen vor Urlaubsbeginn, wird keine gesonderte Anzahlung erhoben, jedoch ist der gesamte Mietpreis sowie ggf. gebuchte Zusatzleistungen bis zum Fälligkeitstermin zu bezahlen. Liegt der Gesamtbetrag der Reservierung unter 250 Euro, ist der gesamte Betrag innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum auf einmal zu zahlen. Gegebenenfalls muss der Kunde einen glaubwürdigen Zahlungsnachweis vorlegen.

Die Mietpreise für Ferienhäuser und sonstige kostenpflichtige Leistungen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Bemerkungen zu Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum gemeldet werden. Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein, ist LeppäLomi berechtigt, die Reservierung für storniert zu erklären.

Stornierungen

Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen. Die Kündigung ist gültig, wenn die schriftliche Mitteilung bei LeppäLomi eingeht.

Kann der Kunde nachweisen, dass der Widerruf schriftlich und fristgerecht an die richtige Adresse erfolgt ist, wird der Widerruf auch dann anerkannt, wenn die Mitteilung verspätet oder gar nicht eingeht. Im Falle einer Stornierung verbleiben die Anzahlung und die ggf. gezahlten Bürokosten bei LeppäLomiet oder einem Vermittler.

Bei einer Stornierung der Reservierung später als 21 Tage vor Urlaubsbeginn wird der volle Mietpreis und gebuchte Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Bei anderweitiger Vermietung des Ferienhauses werden der Mietpreis und die gezahlten Zusatzleistungen abzüglich einer Stornogebühr von 80 Euro erstattet.

Im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder des Todes des Kunden selbst oder einer mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Person hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrages abzüglich der Anzahlung und allfälliger Bürokosten. Die Kündigung muss LeppäLomi unverzüglich mitgeteilt und glaubhaft, beispielsweise durch ein ärztliches Attest, nachgewiesen werden.

Stornierungen während der Ferienzeit werden nicht akzeptiert und es erfolgt keine Rückerstattung. Wenn der Kunde die Reservierung ändert, werden die Änderungen auf die gleiche Weise wie Reservierungsstornierungen bearbeitet. Wir empfehlen dem Kunden den Abschluss einer gültigen Reiseversicherung mit Stornoschutz während der Mietdauer. LeppäLomat oder ein etwaiger Vermittler kann eine Reservierung in Fällen höherer Gewalt, d. h. aufgrund höherer Gewalt, stornieren. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrages.

Nutzung eines Ferienhauses

Der Eigentümer des Ferienhauses übergibt dem Kunden die Schlüssel am bekannt gegebenen oder gesondert vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt.

Sofern nicht anders vereinbart, bringt der Kunde seine eigene Bettwäsche und Handtücher mit und ist für die Reinigung des Ferienhauses und des Gartens am Ende seines Urlaubs verantwortlich. Separate Reinigungsanleitungen liegen in den Ferienhäusern aus.

Wenn der Kunde das Ferienhaus verlässt, müssen sich Gebäude, Umgebung, Möbel und Ausrüstung im selben Zustand und an denselben Orten befinden wie zu Beginn des Urlaubs. Muss der Eigentümer des Ferienhauses die Gebäude oder den Hof reinigen, wird hierfür eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens der Preisliste erhoben.

Bei Bedarf kann der Eigentümer des Ferienhauses während der Mietzeit Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen durchführen. Im Winter ist der Eigentümer des Ferienhauses für die Schneeräumung in Bereichen verantwortlich, die mit einem Traktor geräumt werden müssen. Für die Reinigung von Veranden, Treppen, Terrassen, Anlegestellen und Wegen ist der Kunde selbst verantwortlich und nutzt diese auf eigene Gefahr.

Die zulässige Personenzahl im Ferienhaus und im Garten ist die in der Ferienhausbeschreibung angegebene Personenzahl unter Berücksichtigung von Zusatzbetten. Zelten, Campieren und die sonstige Nutzung zusätzlicher Unterkünfte im Gelände ist untersagt. Die Durchführung von Feiern muss gesondert vereinbart werden.

Das Entzünden von offenem Feuer im Hof ​​eines Ferienhauses und bei Waldbrandwarnung ist strengstens verboten! Der Kunde hat Anweisungen, Warnungen und Vorschriften zu befolgen. Der Kunde ist verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die am Urlaubsort, an persönlichem Eigentum, an der Umwelt und an Dritten entstehen.

Für nachweisbar auftretende Naturereignisse oder durch Dritte verursachte Störungen, wie beispielsweise Störungen der Stromversorgung, besteht keine Schadenersatzpflicht des Ferienhauseigentümers oder des Kunden.

Die Ferienhäuser sind Nichtraucherdomizile. Sofern in der Ferienhausinformation nichts anderes angegeben ist, sind Haustiere im Haus nicht gestattet. Haustiere müssen grundsätzlich bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn sie sich während des Urlaubs nur im Außenbereich und Hof des Ferienhauses aufhalten. Sollten Haustiere ohne Anmeldung im Ferienhaus oder auf dem Hof ​​gehalten werden, ist der Eigentümer des Ferienhauses berechtigt, gegebenenfalls eine Reinigungsgebühr gemäß Preisliste zu erheben.

Kommentare, Beschwerden und Streitbeilegung

Anmerkungen und Beschwerden müssen dem Eigentümer des Ferienhauses unverzüglich im Rahmen des Reservierungsvorgangs mitgeteilt werden.

Das primäre Ziel besteht darin, Probleme und Vertragsstreitigkeiten durch Verhandlungen zu lösen. Wird der Reklamationsgrund nicht behoben, kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reservierung schriftlich Reklamation einlegen. Können Verkäufer und Kunde keine Einigung erzielen, kann der Kunde die Angelegenheit an die Verbraucherbeschwerdestelle weiterleiten.

Der Vertrag unterliegt finnischem Recht und Streitigkeiten werden vor dem örtlichen Bezirksgericht des Ferienhauseigentümers verhandelt. Preisänderungen vorbehalten.


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